In Zusammenarbeit mit den übergeordneten Verbänden tritt der Regionalverband für die sichere und sozialverträgliche Zukunft der Kleingärten ein. Dazu werden entsprechende Vorschläge erarbeitet, Aussprachen und Verhandlungen geführt.
Zur Sicherung und Verwaltung der Pachtflächen werden geleistet:
- Abschluss von General- / Zwischenpachtverträgen mit den Eigentümer bzw. Verpächtern von Kleingartenanlagen
- Interessenwahrnehmung der Kleingärtner bei Pachtzinsveränderungen und Abwehr ungerechtfertigter Pachtzinsforderungen Vertretung der Vereine bei Pächter- bzw. Verpächterstreitigkeiten vor Gericht
- Aufsicht und Kontrolle über die Einhaltung der Pachtbestimmungen und Pachtbedingungen durch die Vereine und Durchsetzung der kleingärtnerischen Nutzung gemeinsam mit den Vereinsvorständen
- Wahrnehmung der Interessen der Mitgliedsvereine bei kommunalen Vorhaben, welche die Kleingartenanlagen berühren.
Zum Beispiel: Müssen bei solchen Vorhaben Kleingärten weichen, so ist die Entschädigung
der Kleingärtner oder die Bereitstellung von Ersatzland abzusichern.
Unterstützung der Vereine:
- bei der Absicherung dinglicher Rechte, insbesondere von Wege- und Leitungsrechten
- bei Abwehr ungerechtfertigter Überwälzung öffentlicher Lasten bez. des Heranziehens zu Abgaben durch kommunale Satzungen (Wasser-, Abwasser-, Fäkalien-, Abfallgebühren)
- bei ihrem Bemühen, als steuerlich und als kleingärtnerisch gemeinnütziger Verein anerkannt zu werden
- Behördenverkehr mit Ämtern und Institutionen
z.B. bei Neuwahl- Protokoll, Satzungsänderungen bzw. Neufassung der Satzung, sowie deren Abstimmung mit dem Notariat und Amtsgericht - Unterstützung der Vereine bei der Ausarbeitung von Unterlagen
z.B. Satzung, Gartenordnung, Protokolle, Abmahnungen, Unterpachtverträgen usw. - Repräsentation und Öffentlichkeitsarbeit der Kleingärtner und Ihrer Vereine
z.B. in Form von Beiträgen für die Presse oder dem Lokalenfernsehen TV – Altenburg - Hilfe bei der Schaffung von Bedingungen zur Gewinnung neuer Gartenfreunde
z.B. Gartenbörse, zentrale Werbemaßnahmen - Durchführung von individuellen Beratungen von Mitgliedsvereine
z.B. Rechtsberatung für die Vorstandsarbeit, Austausch guter Erfahrungen in der Vorstandsarbeit - Gartenbegehungen
mit Hinweisen der richtigen Bearbeitung des Kleingartens zur Durchsetzung
der kleingärtnerischen Nutzung der Parzellen gemäß des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) - Vermittlung bei Streitigkeiten zwischen Kleingärtnern und Vorstand oder Kleingärtner und Kleingärtner
z.B. durch Schlichtungskommission des Regionalverbandes - Schulung der Führungskräfte
vor allen der Vereinsvorsitzenden, zu den Gesetzlichkeiten (BKleingG), Vereinsgesetzgebung, Pflanzenschutzgesetz u.s.w.)
für das Kleingartenwesen:
- Ausbildung und Weiterbildung von Fachberatern zu Fragen des Natur- und Umweltschutzes sowie zur ökologischen Gartenbewirtschaftung unter dem Motto: Naturgemäß Gärtnern
- Schulung der Finanzverantwortlichen durch den Regionalverband z.B. zu neusten steuerlichen und spendenrechtlichen Regelungen im Verein
- Schulungen zur Beilegung von Rechtstreitigkeiten bzw. der Durchsetzung der Gesetzlichkeiten
- Schulung der Schriftführer
Erarbeitung und kostenlose Herausgabe von Schulungsmaterial und Argumentationen - Durchführung von Wertermittlungen von Kleingärten bei Pächterwechsel durch die Wertermittler des Regionalverbandes
- Möglichkeit des Abschlusses der günstigen Verbands- Versicherungen für Vorstände, Vereine und Mitglieder
- Hilfe bei der Beantragung von Fördermitteln des Landes sowie finanzieller Unterstützung von Stadt- und Gemeindeverwaltungen