Am Samstag, dem 14.01.2023, fand die Auftaktschulung des Regionalverbandes 2023 statt. Mit den beiden eingeladenen Referenten Frau Westerfeld, Geschäftsführerin-KVD, und Herr Kölzsch, Rechtsanwalt aus Weimar, versprach die Schulung, unter den Themen Versicherungen in Kleingartenvereinen und Vorstandstätigkeiten sowie Rechte und Pflichten der Satzungsgestaltung gemeinnütziger Vereine, informativ und wichtige Themen anzusprechen.
Für die rund 60 Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus über 30 Mitgliedsvereinen des Regionalverbandes, begann die Schulung mit Einblicken und Erläuterungen zur Vereinshaftpflichtversicherung, Vermögensschadenshaftpflichtversicherung sowie Rechtsschutzversicherung. Frau Westerfeld informierte umfassend zu den Inhalten jeder einzelnen Versicherung. Anschaulich erklärte Sie, anhand einer Übersicht, welche Kosten für eine Entsorgung, Wiederaufbau sowie Wiederbeschaffung von Lauben und Inhalten entstehen würden wenn diese durch einen Schaden jeglicher Art benötigt wird. Die Vorstände sind angehalten Ihre Vereinsmitglieder auf diese Kosten hinzuweisen und Vorsorge zu treffen. Zur Entlastung der Vorstände wird eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung empfohlen. Auf Grund von Haftungen durch die Vorsitzenden und deren Stellvertreter (Vorstandsmitglieder die im Vereinsregister eingetragen sind) und unvorhersehbaren Ereignissen die sich aus Streitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern oder außenstehenden Personen oder anderen Rechtstreitigkeiten entstehen könnten, wird jedem Verein, zur Absicherung Ihrer Vorstände, diese Versicherung empfohlen.
Dank der guten Bewirtung durch das Team der Gartenanlage Ost, Vorsitzende Frau Nentwig, ging es gut gestärkt nach der Mittagspause informativ weiter. Rechtsanwalt Volkmar Kölzsch informierte die interessierten Vereinsmitglieder/innen über wichtige Themen, die in der täglichen Vereinsarbeit relevant sind. Mit den Hauptaufgaben der Vorsitzenden und deren Stellvertreter eröffnete Herr Kölzsch seine ausführlichen Erläuterungen. Um diese Aufgaben gewissenhaft und satzungsmäßig auszuführen, ist eine aktualisierte und angepasste Satzung notwendig. Auf Grund der spezifischen und umfangreichen Arbeit, die eine Neugestaltung der Satzung mit sich bringt, ist ein weiterer Workshop für alle interessierten Vereine geplant.
Herr Kölzsch informierte unter anderem über den Ablauf von Wahlen in Vereinen, Erwerb und Beendigung von Mitgliedschaften, Beschlussfassungen, Amtszeiten, Vereinsorgane und Kassenprüfungen. Zur Umsetzung und Information wurden für alle Teilnehmer und Teilnehmerinnen der Schulung die Unterlagen zur Schulung ausgehändigt.
Redakteur: Juliane Gerhardt